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Honorar für Rechtsdienstleistungen


    Die rechtliche Honorarregelung für Rechtsanwälte für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen ist geregelt im Gesetz Nr. 586/2003 Z.z. über Anwaltschaft und der Verordnung des Slowakischen Justizministeriums, Nr. 655/2004 Z.z. über anwaltliche Gebühren und Honorare für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (im Folgenden nur "Verordnung").

    Nach Festlegung §1 Abs. 2 der oben genannten Verordnung wird das Honorar des Rechtsanwalts gemeinsam vertraglich vereinbart zwischen dem Anwalt und seinem Mandanten (im Folgenden daher "Honorarvertrag"); kommt es zu keiner Vereinbarung, kommen bei der Festlegung des Rechtsanwalthonorars die in der Verordnung festgelegten Honorarregelungen zur Anwendung.

    Beim Abschluss eines Vertrages über die Erteilung von Rechtsdienstleistungen kann der Rechtsanwalt mit dem Mandanten die Art und Weise sowie die Höhe des Honorars vereinbaren. Die Höhe des Honorars darf dabei nicht der guten Moral widersprechen.

    Im Honorar inbegriffen ist die Vergütung für Verwaltungstätigkeiten und andere Arbeiten, die mit der Erbringung von Rechtsdienstleistungen verbunden sind.

    Im Honorar nicht inbegriffen sind Reisekosten für Tätigkeiten außerhalb der Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei und eine Entschädigung für Barausgaben.





Pauschalhonorar

Die Festlegung eines pauschalen Betrags kann vereinbart werden für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums, für unbegrenzte Zeit, für die vollständige Abwicklung einer Angelegenheit oder einer Gesamtheit von Angelegenheiten.




Stundenhonorar

Das Stundenhonorar kann mittels einer Berechnung der für die Erbringung rechtsanwaltlicher Dienstleistungen nötigen Stunden festgelegt werden.




Gewinnbeteiligung

Eine Gewinnbeteiligung kann vereinbart werden in Form eines Anteils am Wert der Angelegenheit, die Gegenstand der Verhandlung vor Gericht oder anderen Organen ist.Die maximale Höhe der Gewinnbeteiligung darf 20% des Werts der verhandelten Angelegenheit nicht übersteigen.




Honorar gemäß Tarif

Der Basiswert für ein tarifgemäßes Honorar bestimmt sich nach der tariflich festgelegten Gebühr für die verhandelte Angelegenheit oder der Art der Angelegenheit oder des einschlägigen Rechts und anhand der Anzahl der Leistungen, die der Rechtsanwalt in der Angelegenheit erbracht hat.




Verordnung Nr. 655/2005 Z.z.

Die Verordnung des Justizministerium der Slowakischen Republik Nr. 655/2004 Z.z. behandelt die Rechtsanwaltsgebühren für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen




Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen und die Zahlungsart werden vom Rechtsanwalt mit dem Mandanten gemeinsam festgelegt.

Wir bieten Ihnen die folgenden Zahlungsmethoden an:
  a. Barzahlung
  b. Banküberweisung

Bankverbindung: Tatra Banka, a. s.
È. úètu: 2622182071/1100

IÈO (Firmenidentnummer): 42129061
DIÈ (Steuernummer): 1070946888




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